Allgemeine Geschäfts- und Betreuungsbedingungen
WebHaus Webservice – Wartung, Support & SEO
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Betreuungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für sämtliche Verträge über die laufende technische Betreuung, Wartung, den Support und die Suchmaschinenoptimierung von Websites, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden über den Online-Bezahlvorgang (Zahlungslink) abgeschlossen werden.
(2) Anbieter im Sinne dieser Bedingungen ist die natürliche Person, die im jeweiligen Zahlungsvorgang (Zahlungslink bzw. Checkout) als Vertragspartner und Rechnungsaussteller auftritt und unter der Marke „WebHaus Webservice“ tätig ist (nachfolgend „Anbieter“). Name, Anschrift sowie – soweit vorhanden – Steuernummer bzw. UID des jeweiligen Anbieters sind der Bestellbestätigung sowie dem Impressum der genutzten Website zu entnehmen.
(3) Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu handeln; die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsgegenstand und Pakete
(1) Gegenstand des Vertrags ist die laufende technische Betreuung, Wartung und der Support der vom Kunden betriebenen Website sowie – bei Wahl des Premium-Pakets – die kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung dieser Website.
(2) Der Anbieter bietet die Pakete „Basis – Wartung & Support“ und „Premium – Wartung, Support & SEO“ an. Die jeweils aktuellen Preise sowie die möglichen Abrechnungsweisen (monatlich oder jährliche Vorauszahlung) werden dem Kunden im Zahlungsvorgang (Zahlungslink) angezeigt und sind für den jeweiligen Vertrag maßgeblich.
(3) Das gebuchte Paket ergibt sich aus dem vom Kunden im Bezahlvorgang gewählten Produkt bzw. Zahlungslink. Das Premium-Paket umfasst sämtliche Leistungen des Basis-Pakets und erweitert diese um die in § 4 beschriebenen SEO-Leistungen. Die betreute Website sowie der Leistungsumfang und die Region gemäß § 5 ergeben sich aus dem vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular/Onboarding-Dokument, das integraler Bestandteil dieses Vertrags ist.
§ 3 Leistungsumfang Basis
Im Rahmen des Basis-Pakets erbringt der Anbieter folgende laufende Leistungen:
- Betrieb der Website einschließlich der Verwaltung von Hosting und Domain;
- regelmäßige Sicherheits- und System-Updates (CMS, Plugins und Erweiterungen);
- laufender Schutz vor unbefugten Zugriffen und Angriffen;
- regelmäßige Sicherung der Website (Backups);
- Support- und Pflegeleistungen im Umfang gemäß § 6;
- einen jährlichen Leistungsbericht; auf Anfrage gibt der Anbieter Auskunft über die laufenden Leistungsdaten.
§ 4 Leistungsumfang Premium – Suchmaschinenoptimierung
Bei Wahl des Premium-Pakets erbringt der Anbieter zusätzlich zu den Leistungen gemäß § 3 eine kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung der betreuten Website mit folgendem Umfang:
(1) Strategische Bestandsaufnahme. Zu Beginn des Premium-Pakets erstellt der Anbieter eine detaillierte Sichtbarkeitsanalyse. Diese erfasst, für welche Suchbegriffe das Unternehmen des Kunden bereits in den Suchergebnissen erscheint, wie es dabei im Vergleich zum Wettbewerb positioniert ist und welche bislang ungenutzten Keywords mit wirtschaftlichem Potenzial erschlossen werden sollen. Die Analyse berücksichtigt insbesondere die tatsächlichen Leistungen und das Einzugsgebiet des Unternehmens, sodass nicht nur Reichweite, sondern qualifizierte Anfragen im Vordergrund stehen.
(2) Strategie und Redaktionsplan. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme entwickelt der Anbieter eine maßgeschneiderte SEO-Strategie und überführt diese in einen konkreten Monatsplan (Redaktionsplan). Dieser legt fest, welche Themen und Suchbegriffe in welchem Zeitraum bearbeitet werden, und macht die Optimierungsarbeit über die gesamte Vertragslaufzeit nachvollziehbar und planbar.
(3) Laufende Content-Erstellung. Pro Kalendermonat veröffentlicht der Anbieter mindestens einen hochwertigen, redaktionell erstellten Artikel, der gezielt auf die für die Leistungen des Unternehmens relevanten Keywords optimiert ist. Jeder Beitrag wird sowohl für Leserinnen und Leser als auch für Suchmaschinen aufbereitet und in die bestehende Website-Struktur eingebunden, sodass über die Zeit ein wachsender, thematisch fundierter Bestand an auffindbaren Inhalten entsteht. Die Veröffentlichung von mindestens einem Artikel pro Monat ist die verbindlich geschuldete Mindestleistung.
(4) Weitere Optimierungen. Sämtliche darüber hinausgehenden Optimierungsmaßnahmen (insbesondere technische Optimierung, On-Page-Optimierung, interne Verlinkung sowie laufende Anpassungen der Strategie) sind im Premium-Entgelt enthalten.
(5) Bemessung nach Leistung. Die SEO-Leistungen gemäß diesem Paragraphen werden nach erbrachter Leistung und nicht nach Zeitaufwand bemessen. Sie werden insbesondere nicht auf das Support- und Pflegekontingent gemäß § 6 angerechnet. Maßgeblich geschuldet ist die in Abs. 3 genannte Mindestleistung; die übrigen Optimierungen erbringt der Anbieter nach fachlichem Ermessen im Rahmen der vereinbarten Strategie.
(6) Nutzungsrechte an Inhalten. Mit Veröffentlichung eines Artikels gemäß Abs. 3 räumt der Anbieter dem Kunden das zeitlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht an diesem Artikel für die Verwendung auf der Vertragswebsite ein. Bei Beendigung des Vertrags darf der Kunde bereits veröffentlichte Artikel auf seiner Website weiterverwenden; ein Anspruch auf Herausgabe unveröffentlichter Entwürfe, Recherchen oder Redaktionspläne besteht nicht.
§ 5 Gebietsschutz
(1) Der geschützte Leistungsumfang bestimmt sich nach den Leistungen des Kunden, wie sie zu Projektbeginn erhoben und im Auftragsformular/Onboarding-Dokument zu diesem Vertrag festgehalten wurden (z. B. Bagger- und Erdbewegungen, Transport).
(2) Die geschützte Region umfasst einen Umkreis von 30 km um den Mittelpunkt jener Region, die sich aus der für den Kunden registrierten bzw. betriebenen Domain ergibt (z. B. „bagger-linz.at“ → Zentrum Linz; „bagger-zillertal.at“ → Mitte des Zillertals), wie im Auftragsformular dokumentiert.
(3) Der Anbieter sichert dem Kunden zu, für die Dauer dieses Wartungsvertrags innerhalb der geschützten Region gemäß Abs. 2 kein weiteres Unternehmen mit demselben oder einem vergleichbaren Leistungsumfang gemäß Abs. 1 aufzubauen oder zu betreuen.
(4) Der Gebietsschutz gilt ausschließlich für die Laufzeit dieses Wartungsvertrags und erlischt automatisch mit dessen Beendigung, unabhängig vom Beendigungsgrund.
(5) Der Gebietsschutz bezieht sich ausschließlich auf vom Anbieter betreute oder aufgebaute Kunden. Er begründet keinen Anspruch gegenüber Mitbewerbern, die unabhängig vom Anbieter am Markt aktiv sind oder werden.
§ 6 Support- und Pflegeleistungen
(1) Im Pauschalentgelt enthalten sind Support- und Pflegeleistungen (z. B. kleinere inhaltliche Anpassungen und Hilfestellungen) im Umfang von bis zu 12 Stunden pro Vertragsjahr.
(2) Für Leistungen, die über dieses Kontingent hinausgehen, verrechnet der Anbieter einen Stundensatz von 150,00 €. Solche Leistungen werden vorab abgestimmt.
(3) Klarstellung: Die SEO-Leistungen gemäß § 4 sind nicht Teil dieses Stundenkontingents und werden weder darauf angerechnet noch gesondert nach Stunden verrechnet.
(4) Die im Rahmen von Abs. 1 und Abs. 2 erbrachten Leistungen werden anteilig in Einheiten von 15 Minuten erfasst und abgerechnet. Der tatsächliche Zeitaufwand wird dabei mittels Zeiterfassungssoftware transparent erhoben und dokumentiert.
§ 7 Entgelt und Zahlung
(1) Das Entgelt richtet sich nach dem gewählten Paket und der im Zahlungsvorgang gewählten Abrechnungsweise (monatliche Zahlung oder jährliche Vorauszahlung). Bei jährlicher Vorauszahlung reduziert sich das Jahresentgelt gegenüber der monatlichen Abrechnung um zwei Monatsbeträge (entspricht zwei Freimonaten). Der jeweils aktuelle Preis wird dem Kunden vor Abschluss des Zahlungsvorgangs angezeigt und ist für den Vertrag maßgeblich.
(2) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Solange der Anbieter der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG unterliegt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder verrechnet. Entfällt die Kleinunternehmerbefreiung – insbesondere bei Überschreiten der gesetzlichen Umsatzgrenze –, wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nachdem, welches Abrechnungsmodell der Kunde im Stripe-Bezahlvorgang auswählt. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt, wahlweise per Kartenzahlung (sofortige Zahlung) oder per SEPA-Lastschrift (Abbuchung bis zu 7 Werktage nach Rechnungsstellung). Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
§ 8 Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde ist für die auf seiner Website veröffentlichten Inhalte verantwortlich und haftet für diese. Vom Kunden beigestellte Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde hält den Anbieter hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus vom Kunden beigestellten oder freigegebenen Inhalten resultieren.
(3) Freigabe im Premium-Paket: Vor der Veröffentlichung legt der Anbieter jeden im Rahmen des Premium-Pakets erstellten Artikel dem Kunden zur Prüfung vor. Der Kunde liest den Artikel und erteilt seine Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Beitrags. Gibt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage eine Freigabe oder Änderungswünsche bekannt, gilt der Artikel als freigegeben (automatische Zustimmung).
(4) Gewerberechtliche Berechtigung: Der Kunde sichert zu, nach den geltenden gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften berechtigt zu sein, die auf seiner Website dargestellten und beworbenen Leistungen anzubieten und zu erbringen.
(5) Mitteilung von Änderungen: Ändern sich auf Seiten des Kunden relevante Umstände (insbesondere Leistungsangebot, Kontakt- oder Unternehmensdaten, Preise oder rechtliche Angaben), teilt der Kunde dies dem Anbieter mit. Der Anbieter aktualisiert die betreffenden Inhalte auf der Website nach Erhalt der Mitteilung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung, Paketwechsel und Domain bei Vertragsende
(1) Basis-Paket: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(2) Premium-Paket: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 6 Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Zahlt der Kunde jährlich im Voraus, entspricht die jeweilige Vertragsperiode (Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungszeitraum) der bezahlten Periode von 12 Monaten.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit bzw. vor der automatischen Verlängerung. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag gemäß Abs. 1 bzw. Abs. 2.
(4) Paketwechsel: Ein Wechsel vom Basis- auf das Premium-Paket (Upgrade) ist jederzeit möglich und wird ab dem folgenden Abrechnungszeitraum wirksam. Ein Wechsel vom Premium- auf das Basis-Paket (Downgrade) erklärt der Kunde schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Rechnungsperiode. Mit Wirksamwerden des Wechsels beginnt für das Basis-Paket eine neue Mindestvertragslaufzeit gemäß Abs. 1.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
(6) Domain bei Vertragsende: Die für den Kunden betriebene Domain wird während der gesamten Vertragslaufzeit vom Anbieter erworben, verwaltet und auf den Anbieter registriert. Bei Beendigung dieses Vertrags durch ordentliche Kündigung oder durch Ablauf ohne Verlängerung verbleibt die Domain beim Anbieter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übertragung der Domain, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(7) Der Anbieter kann dem Kunden auf Anfrage anbieten, die Domain gegen gesonderte Vereinbarung eines Ablösebetrags zu erwerben. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, ein bestimmtes Suchvolumen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet und nicht garantiert, da diese von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters abhängen.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website oder eine absolute Sicherheit gegen Angriffe. Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Personenschäden bleibt unberührt.
(3) Höhere Gewalt und Vorlieferanten. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs beruhen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Störungen des Internets oder der Telekommunikationsnetze, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Streiks sowie Ausfälle, Wartungsarbeiten oder Leistungseinschränkungen von Vorlieferanten und eingesetzten Drittanbietern, insbesondere des Hosting- und Infrastrukturbetreibers (IONOS / 1&1). Für die Dauer eines solchen Ereignisses ist der Anbieter von seinen betroffenen Leistungspflichten befreit; bereits geleistete Entgelte werden hierfür nicht rückerstattet. Der Anbieter wird den Kunden über länger andauernde Störungen unverzüglich informieren und im zumutbaren Rahmen auf eine möglichst rasche Wiederherstellung hinwirken.
§ 11 Datenschutz
Soweit der Anbieter im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Vertragsschluss und Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das gewünschte Paket über den Zahlungslink auswählt, diese Bedingungen im Zuge des Bezahlvorgangs durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens akzeptiert und den Bezahlvorgang abschließt. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Graz.

